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LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
48 Stunden
§ 130d S 3 Alt 1 ZPO, § 130d S 3 Alt 2 ZPO
Glaubhaftmachung einer technischen Unmöglichkeit zur fristwahrenden Einreichung eines elektronischen Dokuments - JurPC
Nur 48 Stunden für Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 ZPO
- rewis.io
"48 Stunden"
- RA Kotz
Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 Alt. 2 ZPO - Frist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur 48 Stunden!
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Julian Reichelt vs. Berliner Zeitung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.06.2023 - 67 O 36/23
- LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2023, 396
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Anders als bei § 121 BGB ist der anwaltlich vertretenen Partei keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht sofort abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3637, Tz. 17).Erst recht aber ist ein Zuwarten von mehr als einer Woche zu lang, um die nachträgliche Glaubhaftmachung noch als "unverzüglich" i.S.d. § 130d Satz 3 Alt. 2 ZPO erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. September 2022, a.a.O.).
- OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21
Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag
Auszug aus LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Es kann insoweit dahinstehen, ob dem Antragsteller nicht schon der erforderliche Verfügungsgrund fehlt, weil er diesen durch die vollständige Ausschöpfung der zweiwöchigen Beschwerdefrist selbst widerlegt hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 16. September 2021 - 29 U 3437/21 Kart, GRUR-RS 2021, 29384 (Fristverlängerung)). - BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der …
Auszug aus LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Eine nachträgliche Glaubhaftmachung gemäß § 130d Satz 3 Alt. 2 ZPO kommt aber nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit tatsächlich erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise gemäß §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO einzureichenden Schriftsatz verbleibt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456, Tz. 11; von Selle, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. März 2023, § 130d Tz. 5.1. m.w.N.). - BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist …
Auszug aus LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Deren Einhaltung ist nicht erst vom Beschwerdegericht, sondern bereits von der Kammer als Ausgangsgericht zu prüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 2020 - BLw 1/19, NJW 2021, 553 Tz. 11 ff.). - BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten …
Auszug aus LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23
Denn selbst im Falle der behaupteten technischen Störung hätte die Möglichkeit zur fristwahrenden Ersatzeinreichung sowie zur gleichzeitigen oder unverzüglichen nachträglichen Glaubhaftmachung gemäß § 130d Satz 2 und 3 ZPO bestanden (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 2023 - XII ZB 228/22, BeckRS 2023, 6152 Tz. 19).